Beglaubigte Übersetzungen
Übersetzungen, die für eine Behörde oder ein Gericht bestimmt sind, müssen von einem beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um:
Diese Übersetzer werden von den entsprechenden, hierfür zuständigen Stellen ernannt. In Deutschland handelt es sich dabei im Allgemeinen um die Landgerichte, in Frankreich um die Berufungsgerichte.
Ich bin in Frankreich (vom Berufungsgericht Versailles) öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und garantiere Ihnen die zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer Dokumente.
Bitte kontaktieren Sie mich, um genauere Informationen über die Preisgestaltung zu erhalten. Ich kalkuliere den Arbeitsaufwand für Ihr Projekt innerhalb eines Werktages und erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Übersetzungen
Meine Arbeit zeichnet sich durch folgende Grundsätze aus:
Muttersprachenprinzip: Ich übersetze in meine Muttersprache Deutsch.
Genauigkeit: Alle Informationen des Originals sind auch in der Übersetzung enthalten. Das für jede Übersetzung notwendige Fachwissen und die Fachterminologie Ihres Sektors werden durch eine umfassende Recherche erschlossen.
„Vier-Augen-Prinzip": Meine Übersetzungen werden von einer Kollegin Korrektur gelesen.
Zuverlässigkeit: Ich liefere spätestens zu dem im Kostenvoranschlag festgelegten Termin.
Vertraulichkeit: Ich garantiere die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente.
Zusammenarbeit mit meinen Kunden: Sie haben unternehmensinterne Terminologie oder besondere Wünsche bezüglich des sprachlichen Spielraumes einer Übersetzung? Ich gehe sehr gern auf Ihre Wünsche ein. Bitte sprechen Sie mit mir darüber.
Übersetzungen werden nach der Anzahl der zu bearbeitenden Wörter berechnet. Die Wortpreise hängen von der Schwierigkeit des Textes und der Lieferfrist ab. Eine Berechnung nach Normzeilen, Normseiten oder Zeit ist ebenfalls möglich.
Begleitdolmetschen
Benötigen Sie einen Dolmetscher für Gespräche mit französischen Partnern?
Ich begleite Sie zu Geschäftsverhandlungen, Messen, Fabrikbesichtigungen, Seminaren u. v. m.
Begleitdolmetschen wird in Halbtages- bzw. Tagessätzen fakturiert. Dauert die Begleitung weniger als zwei Stunden, wende ich den aktuell gültigen Stundensatz an.
Terminologiearbeit
Jedes Fachgebiet besitzt seinen eigenen Wortschatz. Ich extrahiere die Terminologie aus dem Ausgangstext und übertrage sie nach ausführlicher Recherche in den Zieltext. Wenn Sie möchten, dass ich in der Übersetzung die Terminologie Ihres Unternehmens verwende, bitte ich Sie, mir die entsprechenden Dokumente (Glossare, technische Dokumentation usw.) zu schicken. Ich erarbeite für jedes Projekt ein Glossar oder vervollständige schon bestehende Wörterverzeichnisse.
Entsprechend dem neuesten Stand der Technik arbeite ich mit CAT-Tools, z. B. Wordfast. Ihr Vorteil: Die sprachliche Konsistenz der Übersetzung und die Einhaltung firmenspezifischer Terminologie werden garantiert.
Als Teil jedes Übersetzungsprojekts fallen für Terminologiearbeit keine zusätzlichen Kosten an. Handelt es sich um ein eigenständiges Projekt erfolgt die Berechnung auf Stundenbasis. Kontaktieren Sie mich, um mehr darüber zu erfahren.
Korrekturlesen
Ich lese Ihre Dokumente/Übersetzungen in deutscher Sprache Korrektur (technische/wissenschaftliche Dokumente, Werbetexte, Diplomarbeiten, Präsentationen, Pressemeldungen usw.) und verbessere, wo notwendig, Stil, Grammatik und Rechtschreibung.
Je nach Wunsch kann Korrekturlesen auf Grundlage der nachzulesenden Wörter oder auf Stundenbasis berechnet werden.
Transkription
Sie haben eine Rede, ein Seminar oder andere Veranstaltungen in deutscher Sprache aufgenommen und wünschen die Niederschrift? Auch diese Aufgabe übernehme ich gern für Sie.
Was so einfach klingt, ist in Wahrheit sehr zeitaufwendig: Die Niederschrift einer Minute dauert ca. 8 Minuten.
Darüber hinaus sind Regeln zu beachten: Zeichensetzung, Kennzeichnung von Gedankengängen, Pausen, wörtliche Rede usw.
Schicken Sie mir Ihre Tondatei und ich schicke Sie Ihnen schwarz auf weiß zurück!
Transkriptionen werden pro Audiominute berechnet.